Mehr Unterstützung für ehrenamtliches Engagement

Städtische Mitarbeitende erhalten bis zu 10 Tage bezahlten Urlaub, wenn sie ein Sportprogramm für Jugendliche organisieren - jedoch keinen einzigen Tag, wenn sie ein Ferienlager für Behinderte leiten. Überraschend, nicht? Das soll sich nun ändern.

Die Regelung der Stadt Zürich für den so genannten „Jugendurlaub“ ist eigentlich grosszügig: Denn in nicht öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen sind vom Gesetz her 5 Tage unbezahlter Urlaub vorgesehen (und dieser nur für unter 30-jährige). So oder so ist eine solche Unterstützung sinnvoll: Dadurch wird diese gesellschaftlich wichtige, integrative Arbeit erst ermöglicht und ihr die gebührende Wertschätzung entgegengebracht. Die Teilnehmenden entwickeln sich persönlich und fachlich weiter und können ihr gewonnenes Know-How in der Arbeitswelt umsetzen: ein Gewinn für die Gesellschaft, die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeberin.

Weshalb andere Formen des gesellschaftlichen Engagements in gemeinnützigen, sozial tätigen Organisationen – wie die Leitung eines Ferienprogramms für Menschen mit Behinderung – dabei nicht berücksichtigt werden sollen, erschliesst sich mir nicht. Vergleichbare Formen von freiwilligem, sozialem Engagement könnten auf diese Weise gefördert und dadurch die für unsere Gesellschaft so zentrale, aber unter Druck geratene Freiwilligenarbeit gestärkt werden. Meine Ratskollegin Ursula Näf und ich haben deshalb ein Postulat im Zürcher Gemeinderat eingereicht, mit dem ein solches Engagement zumindest mit 5 Tagen bezahltem Urlaub unterstützt würde, alternativ zum „Jugendurlaub“. Wir sind gespannt auf die Debatte im Rat!