Die SP und die neue Tagesschulverordnung

Der Gemeinderat hat die Tagesschulverordnung bei wesentlichen Punkten angepasst und aus der Perspektive der Betreuung verbessert. Nachstehend geht Lisa Gollob auf die aus ihrer Sicht wichtigsten Abänderungen genauer ein.

Für grosse Diskussionen sorgte die Definition der gebundenen und ungebundenen Mittage. Ein gebundener Mittag ist ein Tag, an welchem die Kinder und Jugendlichen am Nachmittag Unterricht haben. Bei einem ungebundenen Mittag haben die Kinder und Jugendlichen nach dem Morgenunterricht frei.

Mittagszeit

Die Vorlage des Stadtrats ermöglicht es den Schulen, die Mittagszeit von 80 auf 90 Minuten zu verlängern. Dabei dürfen jedoch keine zusätzlichen personellen Ressourcen eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat in der Verordnung diesen Punkt angepasst und festgehalten, dass nur dann die Mittagszeit auf 100 Minuten verlängert werden darf, wenn auch das entsprechende Personal zur Verfügung steht. Als Hortleiterin weiss ich, was es bedeutet, wenn am Mittag zu wenig Personal zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass die pädagogische Arbeit leidet und nicht auf die individuellen Situationen der Kinder eingegangen werden kann. Zum Beispiel wenn es einem Kind nicht gut geht, wenn ein Streit entsteht oder wenn ein Kind das Bedürfnis hat, einer Betreuungsperson etwas Persönliches anzuvertrauen. Wenn im Hort zu wenig Personal zur Verfügung steht, kann nur gerade das Notwendigste erledigt werden, erzieherische und begleitende Massnahmen haben keinen Raum. Aus fachlicher Sicht wird die Verlängerung der Mittagszeit zwar begrüsst, aber nur, wenn auch die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind.

 

Kosten

Im Pilotprojekt wurde eine Betreuungseinheit eines gebundenen Mittags mit 37 Franken berechnet. Der Stadtrat geht bei seinem Vorschlag davon aus, dass der Anteil an Personalkosten um 3 Franken gesenkt werden kann, indem der Betreuungsschlüssel von 1:7 auf 1:10 erhöht wird. Eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels bedeutet aber, dass auf die geschilderten besonderen Bedürfnisse der Kinder nicht adäquat eingegangen werden kann. Für mich als Fachfrau ist klar, dass der Betreuungsschlüssel auf keinen Fall aus Kostengründen gesenkt werden darf. Weiter verlangt der Stadtrat eine Kostenbeteiligung der Eltern in der Höhe von 9 Franken pro gebundener Mittagseinheit. Aus Sicht der SP muss die Volksschule mit all ihren Nebenkosten kostenlos bleiben. Mit diesem Anliegen konnte die SP im Gemeinderat jedoch keine Mehrheit finden. Nichtsdestotrotz wurde der Kostenanteil der Eltern vom Gemeinderat, auf 6 Franken reduziert. Bei den ungebundenen Mittagseinheiten sieht die Vorlage des Stadtrates einen einkommensabhängigen Beitrag zwischen 4.50 bis 27 Franken vor. In der Pilotphase betrug der maximale Beitrag 33 Franken. Die SP hat diesen Anteil in der Vorlage des Gemeinderates auf 4.50 bis 18 Franken angepasst, was im Gemeinderat eine Mehrheit fand. Dies sorgt für eine Entlastung der Familien und verringert grosse Unterschiede zwischen den Tarifen. Insbesondere für Familien mit tiefem Einkommen und mehreren Kindern sollen Gebühren für die Tageschule samt Mittagstisch und Betreuung kein Hindernis darstellen.

 

Gute Betreuungsqualität

Der Gemeinderat konnte den Artikel 14a in der Tagesschulverordnung ergänzen, welcher wie folgt lautet: Die Qualität der Betreuung wird durch einen hohen Anteil an qualifiziertem Personal, einen an gemessenen, pädagogisch begründeten Betreuungsschlüssel und entsprechende Gruppengrössen sichergestellt. Dabei wird auf Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Rücksicht genommen. Mit diesem Artikel soll sichergestellt sein, dass die Qualität der Betreuung gewährleistet ist und dass das Parlament bei Umsetzungsschwierigkeiten die Möglichkeit hat, mit entsprechenden Vorstössen dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Vorgaben konsequent umgesetzt werden. Als Hortleiterin erfahre ich immer wieder, dass gute schulische Bildung stark gewichtet wird. Die Betreuung hingegen wird in vielen Fällen leider nur als das «nice-to-have» bewertet. Damit die Schule zu einer Tagesschule wird, die sich einer allgemein gefordertenQualität verpflichtet, muss die Betreuungsarbeit auf der gleichen Ebene stehen wie die angestammte formale Bildung in den Klassenzimmern. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kinder, Familien, die Gesellschaft und nicht zuletzt das Personal von diesem System profitieren. Auch mit der vorliegenden Verordnung wird es noch weitere Anpassungen von Seiten SP brauchen, welche in der letzten Legislatur im Rat noch keine Mehrheit fanden. Für mich ist klar, dass die Tagesschule nur mit der Verordnungs-Version des Gemeinderates umsetzbar ist. Alles andere ist ein Sparprogramm auf Kosten des Personals und damit
auf Kosten der Kinder, welches die SP in dieser Form nicht unterstützen kann.