Gleiche Regeln für alle: Ja zum Taxigesetz

Bisher gab es im Kanton Zürich nur kommunale Regelungen über das Taxiwesen. Deshalb entwickelte der Kantonsrat ein Taxigesetz, das einheitliche Standards im ganzen Kantonsgebiet vorsieht.

Vorgesehen ist ein kantonaler Taxiausweis mit einheitlichen Anforderungen an die Fahrer*innen. So werden z.B. die erforderlichen Deutschkenntnisse definiert. Städte und Gemeinden bleiben zuständig für die Vergabe von Standplätzen für Taxis und die Erteilung der Bewilligung für die Benützung von Busspuren oder das Befahren von
Fussgängerzonen durch Taxis.

 

Das Taxiwesen hat sich in den letzten Jahren durch die Digitalisierung verändert. Neue Anbieter wie z.B. Uber bieten Fahrten an, die über digitale Kanäle bestellt und abgerechnet werden können. Sie bieten eine taxiähnliche Dienstleistung mit Taxifahrer*innen an, die diese Fahrten oft als Zusatzerwerb betreiben.

Im Interesse von Fahrer*innen und Kundschaft

Leider halten sich diese neuen Anbieter nicht immer an die Regelungen für den berufsmässigen Personentransport wie Arbeits- und Ruhezeit und es kommt auch zu Verstössen wegen Schwarzarbeit. Dies bestätigt die hohe Zahl von Verzeigungen der Polizei. Deshalb sieht das neue Gesetz eine Registrierungs- und Auskunftspflicht für solche Limousinendienste vor. Die Einhaltung der Höchstarbeitszeit ist im Interesse der Gesundheit der Fahrer*innen und der Sicherheit der Kundschaft.

 

Das neue Gesetz schafft mehr Gerechtigkeit, da für traditionelle Taxis wie neue, digitale Fahrdienste die gleichen Rahmenbedingungen gelten.