Ja zu AHVplus
In der Bundesverfassung steht, dass, wer in Pension geht, sein gewohntes Leben in angemessener Weise weiterführen kann. Bei vielen Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen genügen die Renten aus der ersten und zweiten Säule jedoch nicht für ein anständiges Leben im Alter. Ein alleinstehender Handwerker beispielsweise mit einem Lohn von 5500 Franken muss sich mit 3000 Franken Rente begnügen. Damit kann er sein gewohntes Leben nicht mehr weiterführen und muss den Gürtel schmerzhaft enger schnallen. Mit AHVplus hätte er pro Monat etwa 200 Franken mehr im Portemonnaie, pro Jahr wären es 2400 Franken.
Renten der zweiten Säule unter Druck
Zahlreiche Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen gekürzt. Die Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich wurden gesenkt. Bei vielen Arbeitnehmenden ist deshalb das Alterskapital wie Schnee an der Sonne geschmolzen. Die von der Nationalbank eingeführten Negativzinsen verstärken diesen Trend, weil damit die Zins- und Kapitelerträge nur noch wenig zur Finanzierung der Leistungen beitragen können.
Ausserdem ist die AHV für viele Rentner und insbesondere 38 Prozent der Rentnerinnen die einzige Einkommensquelle. Wer längere Unterbrüche in seinem Erwerbsleben hatte oder mehrere Teilzeitstellen mit tiefen Pensen, wird von der zweiten Säule nicht oder nur ungenügend erfasst. Deshalb braucht es eine starke AHV, und ein Ausbau der AHV-Altersrenten drängt sich auf.
Finanzierung möglich
Die AHV ist entgegen aller Schwarzmalerei gut aufgestellt und finanziell gesund. Es wurden der AHV schon viele Horrorszenarien vorausgesagt, doch sie erwiesen sich als falsch. Obwohl die Lebenserwartungen steigen und es mehr Personen im Rentenalter gibt, kann sich die AHV dank dem Umlageverfahren solide finanzieren. Dank der grösseren Zahl an Beschäftigten in der Schweiz und der wachsenden Produktivität der Schweizer Wirtschaft steigen auch die Einnahmen der AHV. So haben sich in den letzten vierzig Jahren die AHV-Beiträge trotz gleichbleibender Prozentsätze mehr als verdoppelt. Die AHV muss auch in Zukunft dem Verfassungsgrundsatz nachkommen können. Die Renten dürfen nicht ─ wie es Teile des Parlamentes bei der Beratung der Altersreform 2020 beabsichtigen ─ bis Alter 67 hinausgezögert, sondern müssen im Gegenteil gestärkt werden.