Ja zur ausgewogenen Entschädigungsregelung
Der Ruf nach einer Anpassung der Regelung von Abgangsentschädigungen für Behördenmitglieder – Stadträt*innen, aber auch Friedensrichter*innen, Schulpräsidien etc. – wurde in den letzten Jahren immer lauter. Ursprünglich waren je nach Amtsdauer und Alter bis zu knapp fünf Jahressaläre als Entschädigung möglich.
Am 3. März dieses Jahres kamen deshalb sowohl eine Volksinitiative als auch ein Gegenvorschlag zum Thema zur Abstimmung. Die Stimmbevölkerung entschied sich dabei mit mehr als 70 Prozent Ja-Stimmen für den moderaten und austarierten Gegenvorschlag. Dieser sah erstens eine deutliche Reduktion der Höhe der Entschädigungen für Stadträt*innen auf maximal 1.8 Jahreslöhne sowie eine Einschränkung auf unfreiwillige Rücktritte vor. Und zweitens sollte für alle anderen Behördenmitglieder eine entsprechende Regelung im städtischen Personalrecht geschaffen werden.
Nach dem deutlichen Volksentscheid im März hat der Gemeinderat nun eine Gesetzesvorlage mit den erwähnten Eckpunkten verabschiedet. Diese sorgt dafür, dass künftig keine
überrissenen Abgangsgeschenke mehr ausbezahlt werden. Dennoch sollen moderate Entschädigungen im Fall einer Abwahl dafür sorgen, dass Behördenmitglieder in ihren politischen Entscheidungen frei bleiben und sich nicht bereits im Amt nach allfälligen beruflichen Alternativen umsehen müssen. Das ist wichtig, weil Wahlresultate nicht vorhersehbar oder gar planbar sind und eine Abwahl auch nicht zwingend mit einer schlechten Leistung zu tun haben muss.
Die neue Regelung folgt also dem Volksauftrag vom März und sorgt dafür, dass die Abgangsentschädigungen für Behördenmitglieder auf ein sinnvolles Niveau beschränkt werden, ohne dabei die Unabhängigkeit der Behördenmitgliedern zu gefährden. Das Referendum der SVP ist eine reine Zwängerei, die weder die Stimmbevölkerung noch ihren klaren Auftrag vom März ernst nimmt. Darum empfehlen wir ein klares Ja zur Neuregelung der Abgangsentschädigungen von Behördenmitgliedern.