SP wird bis zum Schluss für Tieflohnbetroffene kämpfen

Das Verwaltungsgericht hat am Freitag die Beschwerde des Gewerbeverbands gegen demokratisch beschlossene Mindestlöhne in Zürich und Winterthur gutgeheissen. Der fragwürdige Entscheid muss nun ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Am 18. Juni 2023 stimmten fast 70 Prozent der Stadtzürcher:innen dem Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative zu, die von SP, Gewerkschaften und Hilfswerken gemeinsam lanciert wurde. Gemäss Volksentscheid haben alle Beschäftigten in der Stadt Zürich künftig Anspruch auf einen Mindestlohn von 23.90 Franken in der Stunde.

 

Nach der vernichtenden Niederlage bei der Volksabstimmung reichte der Gewerbeverband einen Rekurs gegen die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohns ein – und blockierte damit nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids, sondern auch die dringend nötigen Lohnerhöhungen für die 17’000 Tieflohnbetroffenen bei Fast-Food-Ketten und Reinigungsunternehmen in der Stadt Zürich. Nachdem der Bezirksrat den Rekurs ablehnte, wurde er nun vom Verwaltungsgericht gutgeheissen.

Ist das das «Weihnachtsgeschenk» des Gewerbeverbands für Tieflohnbetroffene?

Die SP ist enttäuscht darüber, dass sich mit dem heutigen Entscheid die Einführung des Mindestlohns weiter verzögert und fordert, dass die Stadt den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht. SP-Gemeinderätin Fanny de Weck sagt: «Zwei verschiedene Rechtsgutachten von namhaften Rechtsprofessoren zeigen, dass kommunale Mindestlöhne im Kanton Zürich zulässig sind. Wir werden bis zum Schluss dafür kämpfen, dass die 17’000 Tieflohnbetroffenen, die jeden Tag in der Stadt Zürich chrampfen, endlich einen fairen Mindestlohn erhalten. Darum muss nun das Bundesgericht entscheiden.»

 

Oliver Heimgartner, Präsident der SP Stadt Zürich, ergänzt: «17’000 Tieflohnbetroffene, die für die Weihnachtsgeschenke ihrer Kinder jeden Franken umdrehen müssen, erfahren nun kurz vor den Festtagen, dass sie wegen dem Gewerbeverband die bescheidene Lohnerhöhung immer noch nicht erhalten. Ich finde das einfach nur gschämig, ich kann es nicht anders sagen.» Der SP-Präsident fragt sich zudem, welches Bild es abgibt, dass der Gewerbeverband so vehement gegen eine Lohnerhöhung für die Ärmsten kämpft. «Der Rekurs zeigt halt schon auch das wahre Gesicht des Gewerbeverbands: Sie wollen, dass die grossen Reinigungsunternehmen und die Fast-Food-Ketten, diejenigen, die sich am wenigsten wehren können, weiterhin um ihren rechtmässigen Lohn prellen können, um ihre Gewinne aufzuhübschen.»

Städtische Bevölkerung wird immer stärker bevormundet

Der Entscheid reiht sich ein in eine ganze Reihe von Entscheiden, mit welchen die rechtskonservativen Parteien und ihre Verbündeten versuchen, die städtische Bevölkerung immer stärker zu bevormunden. SP-Gemeinderätin Fanny de Weck sagt dazu: «Sei es im Strassenverkehr, wo sie im Kantonsrat Tempo 50 vor jedem Schulhaus zementieren wollen, beim Mietrecht, das sie gegen die Bevölkerung in den Städten aufweichen oder jetzt beim Mindestlohn, den sie vor Gericht bekämpfen.»